Wichtige Information zum kommenden Mariendorfer Renntag am 1. November

Der Berliner Senat hat am gestrigen Dienstag eine drastische Reduzierung der bei Veranstaltungen erlaubten Personenzahl beschlossen. Bei Veranstaltungen im Freien sind im Regelfall nur noch 500 Anwesende und in Räumen nur noch 300 Personen erlaubt. Diese Maßnahmen haben natürlich konkrete Auswirkungen auf den kommenden Mariendorfer Renntag am 1. November. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir den Ticketverkauf auf unserer Website bis auf Weiteres gestoppt haben.

Darüber hinaus finden heute Gespräche zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Bundesländer statt, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Wir werden Sie über mögliche weitere Konsequenzen auf dem Laufenden halten. Wir möchten zugleich betonen, dass der Renntag auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen auf jeden Fall stattfinden wird.

Rock my Dreams rockt die Rennbahn

Doch die Stute ist nicht die einzige grandiose Breeders-Crown-Siegerin: River Flow, Because you love me, Kyriad Newport, Ole Bo und ALL IN LOVE gewinnen ebenso spektakulär.

Dion Tesselaars Sternstunde

Absolut unfassbar: Im Breeders-Crown-Hauptlauf der älteren Hengste und Wallache triumphiert der Niederländer mit dem längsten Außenseiter Officer Stephen. Bei den Stuten gibt es dagegen keine Überraschung: Die von Michael Nimczyk präsentierte Goldy Stardust ist einmal mehr das Maß aller Dinge.   

Wichtige Hinweise und Selbstauskunftsformular für die Mariendorfer Veranstaltungen

Hier finden Sie das Selbstauskunftsformular mit der Bitte, bei jedem einzelnen Ihrer Veranstaltungsbesuche ein mit Ihren persönlichen Angaben sorgfältig ausgefülltes Exemplar an unser Sicherheitspersonal bzw. die Einlasskontrolle zu übergeben und zugleich einen gültigen Lichtbildausweis vorzulegen. Sonst ist kein Zutritt zum Bahngelände für Sie möglich! Sollten Sie in unserem Ticketshop (siehe hier) bereits Eintrittskarten erworben haben, ist das Ausfüllen und Mitbringen der Selbstauskunft für die betreffende Veranstaltung nicht mehr notwendig, da Sie bereits im Bestellprozess Ihre persönlichen Angaben gemacht haben.

Bitte beachten Beschlag für Zwei- und Dreijährige

Gemäß Trabrennordnung (§ 28, Abs. 3 l) dürfen zwei- und dreijährige Pferde nur auf allen Hufen beschlagen an Feststellungs- und Leistungsprüfungen teilnehmen. Hintergrund und Sinn der Bestimmung sind der Schutz der Hufe junger Pferde. Deshalb sind ausdrücklich auch Beschläge zulässig, die aus Aluminium, Plastik oder GFK (glasfaserverstärkter Kunststoff) gefertigt sind. Hierbei ist es unerheblich, ob diese genagelt oder aufgeklebt werden (siehe Abbildung), um Ziel und Zweck der Vorschrift zu entsprechen. Überdies sind Beschläge zulässig, die den Huf nur zu einem Teil bedecken, wie zehenoffene Eisen (z.B. Peter-Manning-Eisen) oder Zeheneisen (z.B. italienische Tipse).