News 28.10.2020
Der Berliner Senat hat am gestrigen Dienstag eine drastische Reduzierung der bei Veranstaltungen erlaubten Personenzahl beschlossen. Bei Veranstaltungen im Freien sind im Regelfall nur noch 500 Anwesende und in Räumen nur noch 300 Personen erlaubt. Diese Maßnahmen haben natürlich konkrete Auswirkungen auf den kommenden Mariendorfer Renntag am 1. November. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir den Ticketverkauf auf unserer Website bis auf Weiteres gestoppt haben.
Darüber hinaus finden heute Gespräche zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Bundesländer statt, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Wir werden Sie über mögliche weitere Konsequenzen auf dem Laufenden halten. Wir möchten zugleich betonen, dass der Renntag auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen auf jeden Fall stattfinden wird.
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News 27.10.2020
Einen von Emma Stolle verfassten Rückblick auf das
Mariendorfer Breeders-Crown-Geschehen finden Sie hier.
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Nachschau 25.10.2020
Doch die Stute ist nicht die einzige grandiose Breeders-Crown-Siegerin: River Flow, Because you love me, Kyriad Newport, Ole Bo und ALL IN LOVE gewinnen ebenso spektakulär.
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Nachschau 24.10.2020
Absolut unfassbar: Im Breeders-Crown-Hauptlauf der älteren Hengste und Wallache triumphiert der Niederländer mit dem längsten Außenseiter Officer Stephen. Bei den Stuten gibt es dagegen keine Überraschung: Die von Michael Nimczyk präsentierte Goldy Stardust ist einmal mehr das Maß aller Dinge.
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News 24.10.2020
Der Hauptpreis der Breeders-Crown-Prämienausspielungen - ein 50 Gramm schwerer Goldbarren im Wert von 2.700 Euro sowie 500 Euro an Wettgutscheinen - entfällt auf die Losnummer 1326 vom 24. Oktober.
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News 22.10.2020
Hier finden Sie das
Selbstauskunftsformular mit der Bitte, bei jedem einzelnen Ihrer
Veranstaltungsbesuche ein mit Ihren persönlichen Angaben sorgfältig
ausgefülltes Exemplar an unser Sicherheitspersonal bzw. die Einlasskontrolle zu
übergeben und zugleich einen gültigen Lichtbildausweis vorzulegen. Sonst
ist kein Zutritt zum Bahngelände für Sie möglich! Sollten Sie in unserem Ticketshop (siehe hier) bereits Eintrittskarten
erworben haben, ist das Ausfüllen und Mitbringen der Selbstauskunft für die
betreffende Veranstaltung nicht mehr notwendig, da Sie bereits im
Bestellprozess Ihre persönlichen Angaben gemacht haben.
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News 22.10.2020
Gemäß Trabrennordnung (§ 28, Abs. 3 l) dürfen zwei- und dreijährige
Pferde nur auf allen Hufen beschlagen an Feststellungs- und
Leistungsprüfungen teilnehmen. Hintergrund und Sinn der Bestimmung sind
der Schutz der Hufe junger Pferde. Deshalb sind ausdrücklich auch
Beschläge zulässig, die aus Aluminium, Plastik oder GFK
(glasfaserverstärkter Kunststoff) gefertigt sind. Hierbei ist es
unerheblich, ob diese genagelt oder aufgeklebt werden (siehe Abbildung),
um Ziel und Zweck der Vorschrift zu entsprechen. Überdies sind
Beschläge zulässig, die den Huf nur zu einem Teil bedecken, wie
zehenoffene Eisen (z.B. Peter-Manning-Eisen) oder Zeheneisen (z.B.
italienische Tipse).
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